Hallo {firstname}!
Mein Name ist Christoph Högler und ich bin BNI-Mitglied im Chapter Klapotetz (Leibnitz, Steiermark). Mit meiner Online-Plattform FanInvest beschäftige ich mich, gemeinsam mit meinem Team, unter anderem mit Mikrosponsoring im Profi- und Spitzensport. Dabei können sich Unternehmen bereits mit kleinen Beträgen online über unsere Plattform Werbepakete sichern und so ihre Marke und ihre Produkte im spannenden und emotionsgeladenen Umfeld des Profi- und Spitzensports positionieren und einer breiten Masse an Fans präsentieren.
Aktuell haben wir mit dem AFC Rangers Mödling einen der größten und traditionsreichsten American Football Vereine Österreichs im Portfolio und möchten Dich gerne auf die tollen Sponsoring Möglichkeiten aus Deiner Region hinweisen. Hier kannst Du dir die Pakete ansehen und abschließen: afcrangers.faninvest.at
In den nächsten beiden Heimspielen warten auf die AFC Rangers mit den Vienna Vikings (amtierender European League of Football Champion) und den Danube Dragons (amtierender österreichischer Football-Meister) zwei Top-Gegner vor einem tollen Publikum. Schnell sein lohnt sich daher!
Bei Fragen oder speziellen Wünschen zu den Paketen melde Dich jederzeit gerne!
Ich freue mich auf Deine Rückmeldung an c.hoegler@faninvest.at oder m.friessnegg@faninvest.at.
Sportliche Grüße,
Christoph Högler, BA MA Mobil: +43 676 – 346 22 40 ![]() Gemeinsam Geschichte schreiben. HFI GmbH Firmenbuchnummer: FN 568545 x Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtsachen Graz UID-Nummer: ATU77511827 Sitz der Gesellschaft: Patschweg 33 | 8551 Wies | AUT Im Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz (ECG) machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu üblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden. Weiters kann es insbesondere aus technischen oder organisatorischen Gründen zu Verzögerungen bzw. dazu kommen, dass Ihre E-Mail von uns nicht beantwortet wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Austausch von Nachrichten via E-Mail mit unserem Unternehmen rechtlich nicht bindend ist. Aus der Nichtbeantwortung oder aus Verzögerungen in der Beantwortung von E-Mails können keine Ansprüche abgeleitet werden.
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